1. DATUM
Samstag, 3. Mai 2025 

2. START
Ab 7.55 Uhr - Viale Dante, Riva del Garda 

3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Der Bike Marathon ist ein internationales wettkampffreies Cross-Country Event für e Mountainbikes.

Der allgemeine Organisator ist Garda Service S.r.l., der technische Organisator ist Trentino Cycling Team 23 ASD. 

Das vorliegende Reglement legt zusätzlich zur Allgemeinen Verordnung des Bike Festivals jene Bedingungen fest, die jeder an der Veranstaltung Teilnehmende anerkennt. Voraussetzung für jeden Teilnehmer ist die Anerkennung dieses Reglements in vollem Umfang.

Die Verfügungsbefugnis über die Veranstaltung liegt beim Veranstalter, der aufgrund dessen das Recht hat, jederzeit aus triftigen Gründen (z. B. wegen Schäden am Straßenbelag, schlechtem Wetter oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse) - auch kurz vor Beginn des Events - für die Veranstaltung relevante Entscheidungen, wie die Änderung des Streckenverlaufs oder eine angemessene Verlängerung oder Verkürzung der Strecke, zu treffen.

Die vom Veranstaltungsteam oder den öffentlichen Sicherheitskräften (Polizei, Feuerwehr, Nationale Berg- und Höhlenrettung usw.) erteilten Anweisungen müssen umgehend und ohne Vorbehalte oder Einschränkungen befolgt werden. Sollten diese Anweisungen missachtet werden, hat der Veranstalter das Recht, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Das Veranstaltungsteam (z. B. die Marshals) wird vom Veranstalter entsprechend erkennbar gemacht und ist befugt, im Namen des Veranstalters Anweisungen zu erteilen.

4. EIGNUNG - GESUNDHEIT - HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um teilnehmen zu können. Für Personen unter 18 Jahren ist eine von einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung zur Teilnahme erforderlich.

Um teilzunehmen, müssen die Teilnehmer das Online-Formular absenden. Bei der Anmeldung muss eine ausdrückliche Zustimmung erteilt werden, indem die entsprechende Haftungserklärung nach gründlichem Lesen angekreuzt wird. Das Gleiche gilt für die Anmeldung vor Ort.

5. AUSRÜSTUNG
Zugelassen sind alle e-Mountainbikes  aus Serienproduktion, die in einem offiziellen Katalog eines Herstellers aufgeführt sind, unabhängig davon, ob es sich um Hardtail- oder Full-Suspension-Modelle handelt. Erlaubt sind Laufradgrößen von 26”, 29” und 650b (sowie andere Durchmesser), sofern das Fahrrad vor dem Start von der Rennleitung geprüft und genehmigt wurde.

Es sind Modifikationen an verschiedenen Komponenten (Räder, Gabel, Bremsen usw.) erlaubt, mit Ausnahme des Rahmens, des Motors, der Batterie und der gesamten Elektronik, für die die Spezifikationen des offiziellen Herstellerkatalogs maßgeblich sind. Den Teilnehmern wird empfohlen, stets eine Kopie des Katalogs mitzuführen, um sie bei Kontrollen durch die Organisation vorlegen zu können.

Alle zugelassenen Fahrräder müssen der Europäischen Richtlinie 2002/24/EG entsprechen, die in Italien durch das Dekret vom 31. Januar 2003 des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr umgesetzt wurde.

Gemäß Artikel 1, Punkt h der Europäischen Richtlinie 2002/24/EG wird ein E-Bike als Fahrrad mit einem unterstützenden Elektromotor definiert, das folgende Bedingungen erfüllt:

• Maximale Motorleistung: 250 Watt
• Die Motorunterstützung muss schrittweise reduziert und schließlich gestoppt werden, sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wir
• Die Motorunterstützung muss bereits vor Erreichen von 25 km/h enden, wenn der Fahrer aufhört zu treten

Ein Schiebehilfe-Modus (Fuß am Boden) ist erlaubt, darf jedoch 6 km/h nicht überschreiten, und der originale Sensor darf nicht modifiziert werden.

Fahrzeuge, die diese Anforderungen erfüllen, benötigen keine Zulassung und werden rechtlich als herkömmliche Fahrräder betrachtet. Fahrzeuge, die diese Anforderungen jedoch nicht vollständig erfüllen, dürfen nicht als Fahrräder eingestuft werden und müssen zugelassen und registriert sein.

Es ist strengstens untersagt, jegliche Modifikationen, Tuning oder Anwendungen vorzunehmen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung des Motors von 25 km/h umgehen (auch nur vorübergehend).

Die Organisation behält sich das Recht vor, unangekündigte Kontrollen durchzuführen. Diese können von Fachpersonal vor, während oder nach dem Rennen durchgeführt werden. Falls Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, führt dies zur Disqualifikation.

E-Mountainbikes müssen sich in einwandfreiem Wartungszustand und voller Funktionsfähigkeit befinden. Die Organisation behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die gegen diese Vorschrift verstoßen.

Das Tragen eines Helms ist während des gesamten Events ohne Ausnahme Pflicht. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Helm in einwandfreiem Zustand, unbeschädigt, den Sicherheitsstandards entsprechend und an seine Kopfgröße angepasst ist.

6. ANMELDUNGEN
Die Anmeldung ist bis zum 03.05.2025, 07:00 Uhr, oder solange es Plätze gibt, geöffnet.

Die Online-Anmeldung muss gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Festival Bike Riva del Garda über die offizielle Website erfolgen, indem das Anmeldeformular ausgefüllt und die folgenden erforderlichen Daten angegeben werden:  Vorname, Nachname, Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse,

Die Anmeldung ist erst dann vollständig, wenn die Zahlung erfolgt und innerhalb von 10 Tagen nach der Anmeldung bei der Organisation eingegangen ist. Es stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, z. B. Kreditkarte oder Klarna.  

Anmeldungen werden bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl entgegengenommen. 

7. TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühren für die Online-Anmeldung sowie die Anmeldung vor Ort können auf der offiziellen Event-Webseite eingesehen werden.

In der Teilnahmegebühr enthalten sind die personalisierte Startnummer, Erfrischungen und Getränke auf der Strecke und im Ziel, das Starterpaket sowie die notwendigen operativen Informationen. 

8. STORNIERUNG
Sollte ein Teilnehmer nicht teilnehmen können, kann die Meldung NICHT auf das Folgejahr übertragen werden und die bezahlte Anmeldegebühr wird vom Veranstalter NICHT zurückerstattet. Der Abschluss der Annullationsversicherung wird daher empfohlen und liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.datasport.com/de/erv/

9. STARTNUMMER
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startnummer während des gesamten Events gut sichtbar am Fahrrad (Lenker) und auf dem Rücken zu tragen. Die Werbung neben der Startnummer darf nicht verdeckt oder unkenntlich gemacht werden.

10. STRECKE
Die Strecke ist 50 km lang und hat einen Höhenunterschied von 1900 m.

Der Marathon findet teilweise auf öffentlichen und privaten Straßen statt. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Regeln der italienischen Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

Die gesamte Strecke ist vor 16.00 Uhr durchzufahren. Die oben angegebene Durchfahrtszeit kann nach dem Ermessen des Rennleiters aus Sicherheitsgründen geändert werden.

11. RÜKTRITT
Teilnehmer, die das Event vorzeitig verlassen, ohne die Ziellinie zu überqueren, müssen sich beim Veranstalter melden. Andernfalls wird der Veranstalter eine Suche nach dem Teilnehmer einleiten, der sich nicht bei den Zeitnehmern gemeldet hat, wobei die daraus entstehenden Kosten vom Teilnehmer selbst zu tragen sind.

Aus Sicherheitsgründen erhält jeder Teilnehmer bei der Akkreditierung einen Transponder.

12. MEDIZINISCHE HILFE
Die medizinische Hilfe umfasst die Präsenz von Krankenwagen mit Ärzten, medizinischem Personal, Bergrettung und Hubschrauberunterstützung. 

13. ABSAGE DER VERANSTALTUNG
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, Änderungen am Reglement, an der Strecke und am Streckenprofil vorzunehmen. Die Veranstaltung findet bei allen Wetterbedingungen statt, die die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer nicht gefährden, und kann nach Ermessen des Veranstalters unterbrochen werden. 

Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht statt, wird die Teilnahmegebühr weder zurückerstattet noch auf das folgende Jahr übertragen, unberührt von eventueller Anwendung von Sonderregelungen. Alle Einzelheiten dazu werden im Internet oder vor Ort während des Events bekannt gegeben. 

14. ÄNDERUNGEN
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesem Reglement vorzunehmen. Die Website (https://www.bikefestivalriva.com/de) ist die offizielle Informationsquelle der Veranstaltung, wie es in den allgemeinen Bestimmungen des Bike Festival Riva del Garda festgelegt ist. Daher werden alle offiziellen Ankündigungen auf der Website veröffentlicht. 

15. SPEZIFISCHE RECHTE UND PFLICHTEN DER TEILNEHMER
• Vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Startnummer und der Transponder müssen sichtbar am Lenker und auf dem Rücken angebracht werden. 
• Die Startnummer darf in keiner Weise verändert oder  
umgeschrieben werden.
• Während des gesamten Events ist das Tragen eines zugelassenen Schutzhelmes Pflicht. 
• Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, z.B. beim Überqueren der Straßen, ist obligatorisch.
• Das Mitführen eines Pannensets ist verpflichtend. 
• Es ist Pflicht, seinen Ausweis mitzuführen.
• Es ist ratsam, Ersatz- und Regenkleidung mitzunehmen.
• Langsamere Teilnehmer müssen Überholenden sofort Platz machen und diese vorbeilassen.
• Abschnitte mit schlechter Sicht müssen mit Vorsicht befahren werden.
• Es ist verpflichtend, Schäden außerhalb der Strecke, an sichtbaren Stellen zu reparieren.

16. HAFTUNG
Die Teilnahme am Bike Marathon erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Anmeldung (auch durch einen Dritten) verzichtet der Teilnehmer auf alle Ansprüche, auch die von Dritten, gegenüber dem allgemeinen Veranstalter und/oder dem technischen Veranstalter und allen natürlichen und juristischen Personen, die an der Organisation der Veranstaltung beteiligt sind. Außerdem erklärt der Teilnehmer mit seiner Anmeldung, dass er ausreichend trainiert ist, um die geforderten physischen Anforderungen zu bewältigen. 

17. DATENSCHUTZ
Mit dem Absenden des Online-Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer, dass er das vorliegende Reglement und die allgemeinen Bestimmungen des Bike Festival Riva del Garda sorgfältig gelesen und vorbehaltlos akzeptiert hat. 

In Bezug auf die Informationen gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 erklärt der Teilnehmer , dass er den oben genannten, auf der offiziellen Website veröffentlichten Informationshinweis gelesen hat und dass er über den obligatorischen Charakter seiner Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für die im oben genannten Informationshinweis angegebenen Zwecke informiert wurde, indem er das entsprechende Kästchen auf dem Anmeldeformular für die Annahme ankreuzt, wobei er sich bewusst ist, dass eine Nichtzustimmung zur Verarbeitung seiner Daten für die Zwecke des Informationshinweises die Fortsetzung der Anmeldung für die betreffende Aktivität unmöglich macht. 

Mit der Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten genehmigt der Teilnehmer ausdrücklich die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den allgemeinen Bestimmungen. 
Die Daten müssen auch für Versicherungszwecke vollständig und lesbar sein. 

Bitte lesen Sie zu diesem Zweck auch die Informationen unserer Partner sorgfältig durch: 
- DATASPORT AG unter diesem Link www.datasport.com/it/informativa-sulla-protezione-dei-dati/  
- SPORTOGRAF GmbH & Co. KG unter diesem Link www.sportograf.com/de/service/general/privacy 

Gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 bedeutet Verarbeitung "jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder einer Reihe personenbezogener Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, die Strukturierung, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen,  

die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung". 

Im Zusammenhang mit Ergebnislisten und Ranglisten, der Veröffentlichung von Fotos, Videos, Audio- und/oder Videoaufnahmen jeglicher Art verwendet der Veranstalter Bilder der Athleten für interne und externe Zwecke (verschiedene Publikationen, Sportfilme, online und auf der offiziellen Website). Was Bild- und/oder Videoaufnahmen anbelangt, so kann der Athlet allein oder zusammen mit anderen im Rahmen von Initiativen auftreten, die von und für die Organisation gefördert werden. Die Organisation info@bikefestivalriva.com 

18. HAFTUNGSAUSSCHLUSS 
Die Ausübung des Radsports durch Amateure, ob wettbewerbsorientiert oder nicht, ob auf befestigten oder unbefestigten Straßen, und insbesondere dann, wenn diese öffentlich zugänglich sind, birgt Risiken für die Gesundheit, das Leben und die Sicherheit sowohl der Teilnehmer als auch Dritter sowie das Risiko der Beschädigung von öffentlichem und privatem Eigentum und Rechten (intrinsische Risiken). Dazu gehört auch die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger Vorschriften sowie organisatorischer Bestimmungen mit bestimmten Vorsorgezwecken (z. B. die Straßenverkehrsordnung, die allgemeine Verordnung des Bike Festivals, föderale Bestimmungen für den Sport...), deren Anwendung sich auf diese Aktivitäten und die damit verbundenen intrinsischen und extrinsischen Risiken erstreckt.

Die Kenntnis all dieser Risikoarten und der Maßnahmen, die zu ihrer Vermeidung oder zumindest zu ihrer Einschränkung getroffen werden, ebenso wie die Kenntnis der allgemeinen und bestimmten Sicherheitsvorkehrungen gelten daher als unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme jedes Einzelnen an der Veranstaltung.

Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, sich während der Veranstaltung jederzeit so zu verhalten, dass er im Hinblick auf seine eigene psychophysische Verfassung, seine eigenen Kenntnisse und Erfahrungen, die Merkmale der Strecke und die Umgebungssituation keine Gefahr für seine eigene Sicherheit oder die anderer Personen darstellt und/oder das mit der ausgeübten Aktivität verbundene intrinsische oder extrinsische Risiko nicht erhöht. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung werden gleichzeitig auch die oben beschriebenen Risiken sowie die Übernahme der daraus entstehenden Haftung akzeptiert, wodurch der Veranstalter von jeglicher mit der Teilnahme verbundenen Haftung befreit wird.

Es ist zu beachten, dass die Geschwindigkeit auf besonders steilen Abschnitten, auf Abschnitten mit holprigem oder besonders rutschigem Untergrund, auf Abschnitten mit schlechter Sicht, in der Nähe von Gebäuden oder Hindernissen, an Kreuzungen, Weggabelungen, bei Nebel, Dunst, schlechter Sicht oder Gedränge/dichtem Verkehr, an Engpässen und in Anwesenheit von langsameren Teilnehmern oder Teilnehmern in Schwierigkeiten angemessen begrenzt werden sollte. Letztere sind in jedem Fall verpflichtet, die Durchfahrt freizuhalten und die von hinten kommenden Teilnehmer nicht zu behindern.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die nicht die unmittelbare, direkte und ausschließliche Folge seiner eigenen schwerwiegenden Organisations- oder Verwaltungsmängel sind, sondern auf die Unkenntnis der intrinsischen Risiken oder der Maßnahmen und Regeln zum Ausschluss/ zur Minderung ihrer Auswirkungen sowie aller anderen Risiken zurückzuführen sind, die mit der von den Teilnehmern der Veranstaltung ausgeübten Aktivität verbunden sind.

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