Art. 1 - ORGANISATION
GARDA DOLOMITI- AZIENDA PER IL TURISMO S.P.A. (APT oder Garda Dolomiti), St.-Nr. und USt-IdNr. 01855030225, mit Sitz in 38066 Riva del Garda (TN) Italien, Largo Medaglie d'Oro al Valor Militare, 5 Tel. +39 0464 554444 E-Mail amministrazione@gardatrentino.it zertifiziertes E-Mail-Postfach (PEC) gardatrentino@pec.gardatrentino.it hat die Förderung und Verbreitung des touristischen Images der Tourismusregion zum Ziel, für das die APT gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 8 vom 12. August 2020 „Gesetz zur Tourismusförderung der Provinz 2020“ verantwortlich ist. Dies geschieht auch durch Initiativen im Bereich des Tourismusmarketings sowie durch spezifische Projekte, die darauf abzielen, das touristische Angebot des Reiseziels sowie das ökologische, kulturelle und historische Erbe des Referenzgebiets aufzuwerten, um hierdurch die Qualität des Gastgewerbes, das Erlebnis der Touristen und ihre Loyalität zu sichern.
Die APT ist Schöpfer und Organisator einer Reihe von Veranstaltungen und Sportevents, die in einem organisatorischen Unikat miteinander verbunden und wiederum in einen Ausstellungs- und Messekontext eingebettet sind. Dies zeichnet sich durch bestimmte Besonderheiten im Hinblick auf das allgemeine Marketing und das touristische Marketing aus und trägt den Namen Bike Festival Riva del Garda (im Folgenden auch nur Festival genannt). Die Marke Bike Festival Riva del Garda zeichnet sich durch das im Folgenden abgebildete Logo aus, deren alleiniger Inhaber die APT ist.
Für die Organisation und das Management des Festivals bedient sich die APT offizieller organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Partner, deren Verhältnisse durch besondere vertragliche Bestimmungen geregelt sind.
Das Organisations- und Managementkonzept Bike Festival Riva del Garda der APT basiert auf folgenden Elementen:
- Einzigartigkeit der Umgebung (Riva del Garda - Garda Trentino) und der Organisation/des Managements
- Die Fähigkeit, die gesamte europäische Bike Community an einem attraktiven Ort zu versammeln, dessen Zentrum das Expo-Gelände des Festivals ist, um das sich die meisten der angebotenen Events konzentrieren
- Die Verbindung von sportlichen Aktivitäten im Bereich des Offroad Radsports, welche Wettbewerbe auf höchstem Wettkampfniveau sowie Werbeevents zugeschnitten auf junge Biker umfassen und der Förderung, Ausstellung und Vermarktung aller Produkte aus dem MTB-Bereich. Dies beinhaltet Vergnügungs und Freizeitaktivitäten, welche charakteristisch für die von der Marke Garda Trentino („stay young“) angebotene Art des Urlaubs sind und die durch die Berge und ihre MTB-Strecken, aber auch die Blicke auf den Garda See ausgezeichnet werden.
Die das Festival kennzeichnenden MTB-Sport-Events sind Folgende:
- Der Bike Marathon ist ein internationales Cross-Country-Rennen der Klasse C1, das als solches im internationalen Kalender aufgeführt ist, aus drei verschiedenen Streckentypen besteht und dessen technisch-föderale Aspekte vom Trentino Cycling Team 23 ASD organisiert werden
- Der Gravel Garda Trentino ist eine Amateur-Sportveranstaltung im Bereich Langstreckenrennen (ED) über 100 oder 65 km, die nicht im offiziellen FCI- UCI-Kalender aufgeführt ist
- Die eMTB Challenge ist eine Amateur-Sportveranstaltung im Bereich Langstreckenrennen (ED), die eMTB-Enthusiasten vorbehalten und nicht im offiziellen FCI- UCI-Kalender aufgeführt ist.
- Die Junior Trophy ist eine Sportveranstaltung für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren, die nicht im offiziellen FCI-UCI-Kalender aufgeführt ist.
Diese Verordnung regelt die allgemeinen Aspekte im Zusammenhang mit der Organisation und dem Management des Festivals und ist Ausdruck des Organisations- und Managementkonzepts, welches das Festival auszeichnet.
Sie dient als Rahmen für die einzelnen Vorschriften und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche die detaillierten Aspekte und/oder die Beziehungen zu Partnern, Lieferanten, Ausstellern, Gästen und Besuchern, Athleten und Wettbewerbern regeln sollen.
Art. 2 - ZIELE
Mit dem Instrument des Bike Festival Riva del Garda verfolgt die APT folgende Ziele:
- Die Förderung des Kompetenzbereichs der Region Garda Trentino, indem das Umfeld, die Dienstleistungen und die Einrichtungen in Italien und im Ausland bekannt gemacht werden, insbesondere im Hinblick auf die Aktivitäten im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Bereichen des Offroad-Bikes (MTB, eMTB und Gravel), wobei das Verständnis und die Verbreitung dieser Sportarten und des alternativen Mobilitätsmodells, für das sie stehen, entwickelt und gefördert werden;
- Förderung der wirtschaftlich und für beide Seiten als vorteilhaft erachteten Begegnung zwischen der Mountainbike Industrie und der gesamten MTB-Community mit dem Ziel, ein entsprechendes und gegenseitiges Marketing zu entwickeln;
- Ausbau der eigenen Geschäftstätigkeit, die sich auf Dienstleistungen für Unternehmen konzentriert, die im Bereich des lokalen Marketings tätig sind.
Art. 3 - ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Das Bike Festival Riva del Garda findet jedes Jahr ungefähr in der Zeit zwischen Ende April und Anfang Mai statt. Das offizielle Datum ist das auf der Seite bikefestivalriva.com/de angegebene, und das offizielle Programm der Events und Veranstaltungen, aus denen sich das Festival zusammensetzt, ist ausschließlich dasjenige, das jährlich unter bikefestivalriva.com/de/programm eingesehen werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Events/Veranstaltungen, die nicht im offiziellen Programm aufgeführt sind.
Diese Verordnung kann unter folgender URL abgerufen werden
Sollte die jährliche Ausgabe des Festivals aufgrund von Vorschriften lokaler, staatlicher oder internationaler Behörden, höherer Gewalt oder Notfällen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Situationen im Zusammenhang mit möglichen Pandemien) abgesagt werden, werden auch die einzelnen Veranstaltungen und Events, aus denen sich das Festival zusammensetzt, ganz oder teilweise abgesagt, und alle Vereinbarungen oder vertraglichen Verpflichtungen seitens des Veranstalters werden beendet, unbeschadet dessen, was eventuell in den einzelnen Verordnungen/Verträgen/AGB festgelegt ist.
Die APT behält sich das Recht vor, auch ohne Vorgaben der zuständigen Behörden alle oder einzelne Events/Veranstaltungen, aus denen sich das Festival zusammensetzt, abzusagen, sowie einzelne Änderungen/Modifizierungen des offiziellen Programms den Erfordernissen entsprechend vorzunehmen, um den Erfolg des Festivals als Ganzes und die Erreichung der oben genannten Ziele zu gewährleisten.
In jedem Fall verpflichtet sich der Veranstalter, gegebenenfalls auch über seine Partner, die Betroffenen und Teilnehmer unverzüglich über die Änderungen zu informieren, wobei er sich der Kommunikationsmittel bedient, die er jeweils für am effektivsten und zeitlich angemessensten hält. Alle in dieser Verordnung vorgesehenen Mitteilungen, gleich welcher Art, erfolgen rechtsgültig durch Veröffentlichung auf der Website des Festivals (siehe unten) oder über telematische Dienstleistung an die von den Teilnehmern im Anmeldeformular angegebenen E-Mail-Adressen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Website des Festivals regelmäßig zu überprüfen, und der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Verzögerungen, Missverständnisse oder versäumte elektronische Übermittlung ab.
Art. 4 - ORTE UND VERHALTENSREGELN
4.1 Hauptaustragungsort
Der Hauptaustragungsort des Festivals ist das Expo-Gelände in der Viale Rovereto in Riva del Garda, ein malerischer Ort, der eine große Anzahl von Besuchern aufnehmen kann. Die Anordnung der Standflächen und weiterer Einrichtungen sind auf der Expo-Karte einzusehen, welche hier heruntergeladen werden kann.
Die Öffnungszeiten des Expo-Geländes für die Öffentlichkeit sind wie folgt:
für Gäste und Besucher:
Donnerstag: 10 – 19 Uhr
Freitag: 10 – 19 Uhr
Samstag: 10 - 22 Uhr / Open Night 18 – 22 Uhr
Sonntag: 10 – 16 Uhr
Den Ausstellern ist es gestattet, das Gelände gegen Vorlage des Ausstellerausweises eine Stunde vor den offiziellen Öffnungszeiten zu betreten.
Das Betreten des Expo-Geländes während der Schließzeiten ist strengstens untersagt. Zuwiderhandelnde werden der Justizbehörde gemäß Artikel 1 gemeldet. 614 c.p. (Strafgesetzbuch)
4.2 Zusätzliche Austragungsorte
Viale Dante, Riva del Garda - Start des Bike Marathons
Giardini Porta Orientale, Riva del Garda - Olivi Beach - Bike Festival Party
Giardini Porta Orientale, Riva del Garda - Fraglia Vela Riva - Abendveranstaltung der Aussteller
4.3 Online-Plattformen
Die offizielle Website des Festivals lautet: www.bikefestivalriva.com
Auf der offiziellen Website gibt es Links zu den folgenden Websites:
www.online-registration.de/riva/partner - Anmeldungsportal für Unternehmen für das Expo-Gelände
onreg.datasport.com/de/bike-festival-riva-2024 - Anmeldungsportal für die Wettbewerbe
www.gardatrentino.it/de - Portal für Hotelbuchungen und Anmeldung für Experience
Art. 5 - Teilnahmebedingungen
Um am Festival teilzunehmen und Zugang zum Expo-Gelände sowie zu den zusätzlichen Austragungsorten zu erhalten, ist es erforderlich, sich anzumelden, einen PASS zu erhalten und die entsprechenden Eingänge zu benutzen. Die Anmeldung kann gemäß den hier angegebenen Anweisungen erfolgen: bikefestivalriva.com/de/expo/besucher-anmeldung
Folgende Kategorien von Zugangspässen sind verfügbar:
• Besucher
• Aussteller
• Presse
• VIP
• Crew
Der Pass ist nicht übertragbar. Am Eingang und innerhalb der Bereiche sind Kontrollen vorgesehen. Zuwiderhandelnde und Personen, die ohne Pass angetroffen werden, der ihnen den Zutritt erlaubt, werden entfernt.
Während des Aufenthalts innerhalb des Expo-Geländes und den sekundären Austragungsorten ist es:
- Verboten, Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze und Bereiche wegzuwerfen;
- Obligatorisch:
1. Hinweise und Ausschilderungen zu beachten;
2. Fahrräder innerhalb des Expo-Geländes zu schieben und in jedem Fall nur im Schritttempo zu fahren, wobei Fußgängern stets Vorrang eingeräumt werden muss;
3. Sich gegenüber dem Publikum, den Ausstellern und dem Personal respektvoll zu verhalten;
4. Die von der Organisation angegebenen Zeiten einzuhalten;
5. Sich immer und überall an die Anweisungen der Streckenposten und des Servicepersonals entlang der Straßen und auf dem Festivalgelände zu halten.
Während des gesamten Festivals wird von allen Teilnehmern erwartet, dass sie sich korrekt und respektvoll verhalten und es vermeiden, sich selbst und/oder die Rechte anderer in irgendeiner Weise zu schädigen.
Mit der Anmeldung für den Eintritt zum Expo-Gelände wird die vorliegende Verordnung akzeptiert, welche auch in italienischer und englischer Sprache auf der offiziellen Website des Festivals abrufbar ist. Im Falle von Auslegungsproblemen gilt ausschließlich und in jeder Hinsicht die Verordnung in italienischer Sprache. Es gilt das italienische Recht. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand von Rovereto (TN) zuständig, unter Ausschluss aller anderen möglichen Gerichtsstände.
Testaktivitäten, Versuche und das Verwenden von Fahrrädern, Materialien, Kleidung und Werkzeugen, aus welchem Grund auch immer, erfolgen auf Risiko der Benutzer, die hiermit erklären, dass sie auf jegliche Ansprüche, einschließlich des Rechts auf Klage, gegenüber des Veranstalters verzichten, da dieser in keinerlei Zusammenhang mit diesen Aktivitäten steht und da seine Rolle auf die Bereitstellung der entsprechenden Bereiche beschränkt ist.
Art. 6 - SPORTVERANSTALTUNGEN
6.1 Die offiziellen Sportveranstaltungen
Für die offiziellen Sportveranstaltungen des Festivals gelten die vorliegenden allgemeinen Vorschriften, die einzelnen Sonderverordnungen für die Rennen sowie die vom FCI (Italienischer Radsportverband) und vom UCI (Internationaler Radsportverband) herausgegebenen technisch-föderalen Verordnungen. Besondere Aufmerksamkeit bezüglich Definitionen sollten den: „DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN 2024 - INTERNATIONALE/ NATIONALE/ REGIONALE AKTIVITÄTEN MOUNTAINBIKE-TESTS des ITALIENISCHEN RADSPORTVERBANDS“ ( hier verfügbar), entgegengebracht werden.
Technischer Organisator des Bike Marathons (Rennklasse C1 Int. XCM, im internationalen und nationalen Rennkalender der UCI 2024 aufgeführt, der hier eingesehen werden kann) ist das TRENTINO CYCLING TEAM U23 trentinocyclingteam.it Cod. FCI 20P1219 Adresse: VIA TONALE 23 - 38010 - SAN MICHELE ALL'ADIGE - TN Telefon: 0461650134 Fax: 0461650134 E-Mail: tctu23@virgilio.it der für die Ernennung des DOF - gemäß den Bestimmungen der FCI-Durchführungsnormen 2024 sorgt. Der DOF ist alleinig dafür verantwortlich, den technischen Leitfaden/Sicherheitsplan für das Rennen zu erstellen/vorzubereiten und die Aktivitäten der Mitarbeiter und Signalgeber zu leiten, um hierdurch die Sicherheit der Fahrer und Zuschauer während der Wettkämpfe und der offiziellen Trainingseinheiten zu gewährleisten.
Die anderen Rennen (Gravel Garda Trentino, eMTB Challenge und Junior Trophy) werden direkt von der Garda Dolomiti Azienda per il Turismo S.p.A. organisiert. Diese ernennt einen DOF und einen technischen Delegierten, die sich um die notwendigen technischen organisatorischen Aufgaben kümmern. Dies wird in Übereinstimmung mit den einzelnen speziellen Renn-Verordnungen, sowie den föderalen technischen Verordnungen (z. B. BESTIMMUNGEN E-MOUNTAIN BIKE 2024 FCI - Format Enduro Klasse M, Gravel Bestimmungen, Bestimmungen), soweit diese ausdrücklich erwähnt werden, durchgeführt.
6.2 Parkplätze und Haltebereiche
Hinweise zum Besucherparkplatz finden Sie hier: bikefestivalriva.com/de/this-is-garda-trentino/parkplatz-fur-besucher
Hinweise zu den Ausstellerparkplätzen finden Sie hier: bikefestivalriva.com/parkmoglichkeiten
6.3. Nachhaltigkeit: bikefestivalriva.com/de/allgemeine-info/nachhaltigkeit
6.4. Verhalten der Besucher
Der Zugang zu den Strecken, auf denen die Sportevents stattfinden, ist mit Ausnahme des Start- und Zielbereichs frei (vorbehaltlich der von den Eigentümern der privaten Flächen auferlegten Beschränkungen) und erfolgt auf eigene Gefahr.
Während der Teilnahme am Festival, insbesondere bei Events und Nebenveranstaltungen innerhalb des Expo-Geländes oder an weiteren Veranstaltungsorten, sind die Teilnehmer verpflichtet, die vom Veranstalter oder seinen Partnern erlassenen Organisations- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, Verhaltensweisen an den Tag zu legen oder Kleidung zu tragen, die gegen die Grundsätze des öffentlichen Anstands und des guten Geschmacks verstoßen oder gegen Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Homophobes und rassistisches Verhalten sowie die Verherrlichung von einer oder mehrerer kriegsführender Parteien ist verboten. Zuwiderhandelnde werden umgehend entfernt.
Das Publikum muss sich bei Veranstaltungen und sportlichen Wettkämpfen, die innerhalb des Expo-Geländes oder an den zusätzlichen Veranstaltungsorten stattfinden, auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen aufhalten. Es ist verboten, die Sportler/Wettkämpfer in irgendeiner Weise zu behindern.
Es begeht eine Gewalttat, wer bei einer Sportveranstaltung in der Absicht, das sportliche Ergebnis eines oder mehrerer Wettkämpfer zu beeinträchtigen, Steine, Nägel oder andere Hindernisse auf die Wettkampfstrecke legt oder ein falsches Signal oder ein anderes System der Beeinträchtigung oder Störung verwendet, auch wenn das Verhalten nur versucht wird und die Beeinträchtigung nicht eintritt. Das Aufstellen von Hindernissen auf der Strecke und/oder das Entfernen von/Eingreifen in Streckenmarkierungen stellen ebenfalls einen schwerwiegenden Angriff auf die Sicherheit der Teilnehmer/Sportler dar und werden als solcher unverzüglich den Justizbehörden gemeldet.
6.5. Verhalten der Sportler und Wettbewerber
Unbeschadet der Bestimmungen der föderalen Verordnungen zum Bike-Marathon unterliegen die Sportveranstaltungen des Bike Festivals und insbesondere das Verhalten der Sportler und Wettkämpfer den vom Veranstalter für jeden einzelnen Wettbewerb erlassenen Sonderverordnungen und soweit darin ausdrücklich erwähnt, den vom italienischen Radsportverband (FCI) herausgegebenen föderalen technischen Verordnungen.
Zusätzlich zu den Verordnungen der Veranstaltung müssen die Wettbewerber auch die italienische Straßenverkehrsordnung beachten, insbesondere auf den nicht für den Verkehr gesperrten Streckenabschnitten, über deren Regeln sie sich im Voraus informieren müssen.
Die Fahrer zeigen bei jeder Gelegenheit Sportsgeist und lassen schnelleren Fahrern den Vortritt, ohne sie beim Überholen zu behindern. Verlässt ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund die Fahrstrecke, so muss er sie genau an der Stelle wieder betreten, an der er sie verlassen hat. Wenn der Veranstalter der Meinung ist, dass sich ein Fahrer einen Vorteil verschafft hat, wird dieser disqualifiziert.
Die Fahrer müssen die Natur schützen, indem sie darauf achten, die Orte entlang der Strecke nicht zu verschmutzen.
Bei anderen Rennen als dem XCM Bike Marathon ist die Benutzung von Mobiltelefonen, Sende- und Empfangsgeräten und/oder Ton- und Bildwiedergabegeräten, auch mit Kopfhörern, ausschließlich zur Kontrolle der Strecke gestattet.
„Mikrokameras“ werden nur am Fahrrad oder am Helmschirm angebracht, so dass sie die Sicherheit des Sportlers nicht gefährden.
Allgemein verpflichten sich die Teilnehmer der einzelnen Sportveranstaltungen, sich fair und respektvoll zu verhalten und die Rechte anderer in keiner Weise zu verletzen. Die Teilnahme erfolgt vorbehaltlos, ohne dass von dem Veranstalter eine Vergütung verlangt wird, von etwaigen individuellen Vereinbarungen abgesehen. Alle Reise-, Übernachtungs- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Im Falle der Absage des Festivals und/oder einzelner Events/Veranstaltungen haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
Bei Verstößen im Zusammenhang mit Sportdelikten, Sportbetrug in Verbindung mit gewalttätigen und gefährlichen Handlungen gegen die Sicherheit anderer Wettkämpfer und einer oder mehrerer Personen, auch wenn es sich nur um den Versuch handelt, gilt der Grundsatz der „Gefährdungshaftung“. Demnach können die oben genannten Handlungen, die während der Veranstaltungen festgestellt werden, den eingeschriebenen Mitgliedern in allen Fällen angelastet werden, in denen sie ihnen direkt oder indirekt zuzuschreiben sind, auch wenn sie von Dritten ausgeführt werden, die zwar nicht zu demselben eingeschriebenen Mitglied gehören, aber in jedem Fall mit ihm in Verbindung gebracht werden können. Unbeschadet der Bestimmungen der föderalen Verordnung zum Bike-Marathon tritt im Falle der Disqualifikation eines Sportlers/Wettkämpfers der unmittelbar nach ihm platzierte Sportler/Wettkämpfer in die Rechte und Ansprüche des disqualifizierten Sportlers/Wettkämpfers ein. Diese Vorgehensweise wird für die anderen Sportler/Wettkämpfer nacheinander fortgesetzt, in Übereinstimmung mit den Zeiten und der Art und Weise der einzelnen Veranstaltungen nach dem Ermessen des Veranstalters.
Die vom Italienischen Radsportverband (FCI) herausgegebenen föderalen technischen Vorschriften können hier eingesehen werden: mountainbike.federciclismo.it/norme-e-regolamenti-settore-fuoristrada
Die UCI-Verordnung (deutsche Übersetzung) finden Sie hier: federciclismo.it/regolamenti-uci-in-italiano
Die ursprüngliche UCI-Verordnung finden Sie hier: uci.org/regulations
Besondere Renn-Verordnungen gelten mit ihrer Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Festivals als in Kraft und bekannt/akzeptiert.
Die spezielle Verordnung des BIKE MARATHON finden Sie hier
Die spezielle Renn-Verordnung der Gravel Garda Trentino finden Sie hier
Die spezielle Renn-Verordnung der eMTB Challenge finden Sie hier
Die spezielle Junior Trophy-Verordnung finden Sie hier
Der Haftungsausschluss mit dem für alle Veranstaltungen gültigen Freigabeformular kann hier heruntergeladen werden.
Art. 7 - OFFIZIELLES LOGO DES FESTIVALS
Das offizielle Logo des Festivals ist das in der Markeneintragung enthaltene, Nr. 018926742. Es ist das ausschließliche Eigentum von Garda Dolomiti Azienda per il Turismo S.p.A. Jegliche Verwendung des Logos und der Marke muss von dieser im Voraus genehmigt werden.
Art. 8 - ALLGEMEINE DATENVERARBEITUNG
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung und den italienischen Umsetzungsvorschriften. Die Erklärung zur Verarbeitung kann hier heruntergeladen werden.
Die APT behält sich das Recht vor, die Phasen des Festivals aufzuzeichnen, zu filmen und auf Fernseh-, audiovisueller, fotografischer und phonografischer Ebene auszustrahlen. Mit der Unterzeichnung der Freigabeerklärung, die dem Antrag auf Anmeldung zu den Wettbewerben/Ausstellung des Eintrittspasses beigefügt ist, genehmigt jeder Teilnehmer ausdrücklich das oben genannte Fotografieren, Aufnehmen und Filmen und gewährt das Recht, seine Bildrechte im Zusammenhang mit seinem öffentlichen Auftritt und seiner Präsenz auf dem Festival zu verwerten, auch für kommerzielle und verkaufsfördernde Zwecke ohne zeitliche und räumliche Begrenzung.
Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, das aufgenommene Filmmaterial für ein Fotobuch über das Festival und die Veröffentlichung auf Websites, im Webradio, Web-TV und in sozialen Netzwerken zu verwenden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Festival und/oder seine Web-, Fernseh- und/oder Radioübertragungen mit einer oder mehreren Promotions- und Werbeinitiativen zu verbinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Sponsoring, Merchandising, Mäzenatentum und Telepromotionen, ohne dass die Teilnehmer darauf irgendeinen Anspruch haben. Mit der Teilnahme am Festival erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dem Veranstalter kostenlos das Recht einzuräumen, ihr Bild für die oben genannten Werbemaßnahmen zu verwenden, und zwar ab dem Datum der Teilnahme und ohne zeitliche Begrenzung.
Die Teilnahme am Festival setzt die Kenntnis und Einhaltung dieser Verordnung voraus.
Der Veranstalter ist durch die RCT-Police Nr. 2022/03/2474861 bei der REALE MUTUA ASSICURAZIONI versichert.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
GARDA DOLOMITI- AZIENDA PER IL TURISMO S.P.A.
Largo Medaglie d’Oro al V.M., 5
38066 RIVA DEL GARDA (TN)
gardatrentino@pec.gardatrentino.it
Tel. +39 0464 554444
amministrazione@gardatrentino.it